§ 2 Angebote, Leistungsumfang und Vertragsabschluss

 

  1. In Prospekten, Anzeigen u. ä. enthaltene Angebote sind freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich der Unternehmer 30 Kalendertage ab dem Datum des Angebotes gebunden, sofern nichts anderes vereinbart wird.

  2. Änderungen der Konstruktion, der Werkstoffwahl, der Spezifikation und der Bauart behält sich der Unternehmer auch nach Absendung einer Auftragsbestätigung vor, sofern diese Änderungen weder der Auftragsbestätigung noch der Spezifikation des Bestellers widersprechen. Der Besteller wird sich darüber hinaus mit darüber hinausgehenden Änderungsvorschlägen des Unternehmers einverstanden erklären, soweit diese für den Besteller zumutbar sind.

  3. Angaben in Angeboten und/oder Auftragsbestätigungen des Unternehmers die auf einem offensichtlichen Irrtum beruhen, namentlich einem Schreib- oder Rechenfehler, verpflichten den Unternehmer nicht. Vielmehr gilt die offensichtlich gewollte Erklärung.

  4. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und/oder sonstige Abweichungen von den vorliegenden Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn der Unternehmer insoweit sein ausdrückliches Einverständnis erklärt hat. Nachträglichen Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Auftrages sind gemäß §305b BGB formlos möglich.

  5. Die dem Angebot oder der Auftragsbestätigung zugrunde liegenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben sind in der Regel nur als Annäherungswerte zu verstehen, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

  6. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer des Unternehmers. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht durch den Unternehmer zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit einem Zulieferer.

  7. Der Besteller wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Etwaige bereits erstattete Gegenleistungen werden unverzüglich zurückerstattet.

  8. Die Angebotsunterlagen, Zeichnungen, Beschreibungen, Muster und Kostenvoranschläge des Unternehmers dürfen ohne dessen Genehmigung weder weitergegeben, veröffentlicht, vervielfältigt noch sonst wie Dritten zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind die Unterlagen ohne Zurückhaltung von Kopien zurückzugeben.