§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

 

  1. Die Preise verstehen sich ohne Umsatzsteuer. Diese wird zum jeweils gültigen Satz entsprechend den jeweils geltenden steuerrechtlichen Vorschriften gesondert in Rechnung gestellt.

  2. Die vereinbarten Preise gelten nur für den jeweils abgeschlossenen Auftrag.

  3. Liegen zwischen Vertragsschluss und Auslieferung mehr als 12 Monate, ohne das eine Lieferverzögerung des Unternehmers von diesem zu vertreten ist, kann der Unternehmer den Preis unter Berücksichtigung eingetretener Material-, Lohn- und sonstiger Nebenkosten, die vom Unternehmer zu tragen sind, angemessen erhöhen.

  4. Bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten, Steigerung von Lohn- und Transportkosten oder sonstigen unerwarteten Kostensteigerungen ist der Unternehmer berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangen.

  5. Berücksichtigt der Unternehmer Änderungswünsche des Bestellers, so werden die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Besteller in Rechnung gestellt.

  6. Sind keine anderen Zahlungsvereinbarungen getroffen, ist die Vergütung in vollem Umfang bei Lieferung bzw. Abnahme fällig. Der Besteller kommt ohne weitere Erklärungen des Unternehmers 14 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Besteller ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft bzw. dem Besteller steht offensichtlich ein Recht zur Verweigerung der Abnahme der Arbeiten zu. In einem solchen Fall ist der Besteller nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht. Der Besteller ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn er fällige Zahlung nicht geleistet hat und soweit der fällige Betrag (einschließlich etwaiger geleisteter Zahlungen) in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der -mit Mängeln behafteten-Lieferung bzw. Arbeiten steht.