§ 7 Versand und Gefahrübergang

 

  1. Erfüllungsort für sämtliche Liefer- und Leistungsverpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist vorbehaltlich einer anderslautenden Vereinbarung der Sitz des Unternehmers.

    2. Ein Versand erfolgt stets ab dem Geschäftssitz auf Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Unternehmers verlassen hat. Wird der Versand auf Veranlassung des Bestellers verzögert oder nicht ausgeführt, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

    3. Auf Wunsch des Bestellers werden Lieferungen in seinem Namen und auf eigene Rechnung versichert.