§ 5 Kosten bei Auftragsstornierung
In allen Fällen, in denen es ohne Verschulden des Unternehmers nicht zur Lieferung der bestellten Ware/Leistung kommt, sind dem Unternehmer die aufgewendeten Kosten zu erstatten. Der Besteller ist berechtigt, die Herausgabe der unfertigen Ware/Leistung inkl. Nebenleistungen zu verlangen, es sei denn, dass er die Nichtlieferung zu vertreten hat.